Es handelt sich um zusammengesetzte Verdrängungspfähle gemäß DIN EN 12699 aus feuerverzinktem Stahl teilweise mit Schraubgängen als verlängerbare Tiefengründung. Die Außendurchmesser der Rohre betragen circa von 9,0 bis 14,0 cm. Je nach Tragfähigkeit des Baugrundes werden Längen von 1,0 bis 10,0 m erreicht.
Gemäß den Landesbauordnungen ist ein Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) für ein Bauprodukt nicht erforderlich, wenn es eine Technische Baubestimmung (Norm) oder eine allgemein anerkannte Regel der Technik (z.B. EA-Pfähle) gibt. Vorab wurden alle notwendigen Normen aufgeführt und es ist somit keine Zulassung notwendig. Derselben Argumentation folgt auch die Publikation (Das Vier-Augen-Prinzip bei der geotechnischen Prüfung von neuen Bauverfahren und Bauprodukten im Spezialtiefbau) von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler (TU Darmstadt, EA-Pfähle und Katzenbach Ingenieure).
Große Vorteile sind der Zugwiderstand und der Einbau mit Hand oder kleiner Maschine. Die Pfähle sind rückbaubar und es bedarf keiner Bodenbewegungen. Gebäude können circa 30cm über dem unveränderten Gelände geplant werden und man spart sich somit die Abdichtung gegen das Erdreich. Ein ebenerdiger Zugang ist trotzdem an den notwendigen Bereichen problemlos möglich. Weiter unten finden Sie denkbare Details.
Kopfplatte
Horizentalverstärker
Teller
Seit Anfang 2022 sammeln wir Literatur und Partner. Das große Ziel dabei ist diese einfache und wirtschaftliche Bauweise mehr zu etablieren und die Angst vor dem ‚Neuen‘ zu nehmen. Durch die Drehmomentauslesung erhält man zu jedem einzelnen Pfahl eine direkte Aussage über die Tragfähigkeit. Aber leider gilt am Bau teilweise immer noch: Was der Ingenieur nicht kennt, das rechnet er nicht. Das wollen wir ändern!
Herr Metallbaumeister Hahn
Herr Prof. Dr.-Ing. Wolff
Herr Dr.-Ing. Ebell
Herr Prof. Dr.-Ing. Vogler
Herr Prof. Dr.-Ing. Mensinger
Frau Hemme
Herr Metallbaumeister Hahn
Herr Prof. Dr.-Ing. Wolff
Herr Dr.-Ing. Ebell
Herr Prof. Dr.-Ing. Vogler
Herr Prof. Dr.-Ing. Mensinger
Frau Hemme